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Kauf oder Bau eines Hauses auf der Insel Korfu |
Karten
und Bücher über Korfu -
Griechenland
Atlas Greece -
Korfu
bei Wikipedia Kauf von Immobilien in Griechenland
Wer träumte nicht von einem schönen Haus oberhalb des Strandes
inmitten von Olivenbäumen? Sicherlich einige! In den letzten Jahren ist
die Zahl der ausländischen Hausbesitzer in Griechenland stark angestiegen, denn
Immobilien, sofern sie nicht direkt am Strand lagen waren noch immer billiger
als z.B. in Deutschland. Grundsätzlich gelten für Deutsche bzw. EU-Ausländer die
gleichen Rechte wie für Griechen beim Grunderwerb und Hausbau.
Doch, wie nicht anders zu erwarten, ist es gar nicht so
einfach in Griechenland ein Haus oder Grundstück zu kaufen und dann auch noch
ein Haus darauf zu bauen, das eine Wasserleitung, einen Elektrizitätsanschluss
und Telefon hat.
Im folgenden sind einmal die wichtigsten Schritte
für den Grundstückskauf oder den Erwerb eines Hauses aufgezeigt. Hierbei kann
natürlich keine Gewähr für absolute Vollständigkeit geben, denn laufend
werden Gesetze und Bestimmungen geändert. Bei Interesse an Grunderwerb in
Griechenland wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Makler und
lassen sich über die derzeit gültigen Abläufe beraten. |
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Vorarbeiten - darf ich / kann ich / soll ich
das Haus oder Grundstück kaufen?
Die ersten Schritte erfolgen nach dem ko-Prinzip und dienen
zur Beantwortung der Frage: Kann ich auf diesem Stück Land meinen Traum von
einem Haus auf Korfu verwirklichen?
Erstens muss geklärt werden, ob das Land überhaupt bewohnbar
bzw. bebaubar ist. Die aufgeführten Punkte gelten überwiegend in ähnlicher Weise
in Deutschland und anderen Ländern.
Nicht gebaut werden darf auf Militärgelände, archäologischen
Stätten, in Naturschutzgebieten, zu dicht am Strand, auf öffentlichem Land -
z.B. Wälder - oder besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. Im Außenbereich darf
nur gebaut werden wenn das Grundstück mehr als 4.000 qm hat. Diese Regelung
stammt natürlich noch aus Zeiten als es einem Bauern natürlich gestattet sein
musste inmitten seiner Olivenhaine auf eigenem Grund und Boden ein Haus zu
errichten. Auf Dauer führt es zu einer völligen Zersiedelung. Es soll
Bestrebungen geben diese Bestimmung zu ändern und Ferienhäuser nur noch in
bestimmten ausgewiesenen Gebieten zu genehmigen. Alle
EU-Bürger dürfen auf Korfu Grundstücke erwerben, obwohl die Insel
nur 2 km von der Küste Albaniens liegt. Für andere Grenzregionen des
Landes kann eine Sondergenehmigung für Grenzgebiete notwendig sein.
Als nächstes muss man sich natürlich Gedanken über die Kosten
machen. Grundsätzlich muss man sich darüber klar sein, dass auf den
Netto-Grundstückspreis zwischen 25 und 30% nochmals aufgeschlagen
werden müssen. Der Betrag hängt davon ab, ob es sich um eine
gebrauchte Immobilie oder einen Neubau handelt, denn für diese sind
19% Mehrwertsteuer zu zahlen.
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Diesem Bauwerk in einer Traumlage an der Küste bei Pelekas fehlte
offensichtlich etwas - zum Beispiel eine Baugenehmigung.
Des weiteren gibt es Positionen, die nicht fest geschrieben, also
verhandelbar sind. Hierzu gehören die Provision des Maklers und der
Rechtsanwalt sowie die Kosten für einen Bauingenieur oder
Architekten, der unter Umständen die technischen Voraussetzungen
oder baurechtlichen Belange prüft. Weiterhin muss man sich fragen,
ob ein Übersetzer gebraucht wird. Neben den
Gebühren und Honoraren hängt der Preis bei Neubauten auch von den
Erschließungskosten ab - nicht anders als in Deutschland. Mitten
zwischen Oliven sieht es natürlich sehr schön aus, doch was kostet
eine Wasserleitung und ein Stromleitung. Wird mir je eine
Telefonleitung gelegt? Oder kann ich über eine Funkstrecke erreicht
werden? Habe ich innerhalb der nächsten Jahre Hoffnung auf einen
DSL-Anschluss? Hat das Haus bauliche Mängel? Für die Klärung der
technischen Bedingungen sollte man Architekten oder Bauingenieure zu
Rate ziehen. Die planungsrechtlichen und
technischen Probleme sind eine Sache und stellenweise auch nach
vollziehbar. Richtig heftig kann es bei der Klärung der Frage
werden: Ist der Verkäufer der wirkliche, rechtmäßige und einzige
Eigentümer des Grundstücks und darf er es mir überhaupt
verkaufen. Ein Grundbuch, wie es in Deutschland existiert, in dem für
jedes Grundstück bzw. jedes Flurstück festgehalten ist wem es
gehört, welche Hypotheken darauf lasten und ob es Wegerechte,
Brunnenrechte usw. gibt, ist in Griechenland erst im entstehen. Für
die Stadt Kerkyra und einige Vororte werden zur Zeit die Daten
gesammelt, ebenso für Kato Korakiana.
siehe: Nationales Kataster
Da Grundbücher noch nicht überall in Griechenland
existieren, kann man nicht mit einer Nachfrage feststellen: wer ist
der rechtmäßige Eigentümer? Welche Hypotheken sind noch auf dem
Grundstück? usw. Entsprechende Register sind nach Personen geordnet,
nicht nach Grundstücken. Oft genug kam es auch vor, dass neue
Besitzverhältnisse, z.B. Erbschaften gar nicht eingetragen wurden.
Weil das Recherchieren im
Grundstücksregister Rechtsanwälten vorbehalten ist, muss ein
Rechtsanwalt schon in einem recht frühen Stadium eingeschaltet
werden. Erst wenn mögliche Belastungen wie Hypotheken oder
Pfändungen auszuschließen sind, Erbfolgen auf Rechtmäßigkeit
überprüft wurden usw., kann ein Kauf in Betracht gezogen werden. |
der Kauf
Für den Vertragabschluss werden neben dem Käufer
und dem Verkäufer ein Notar und für jede Vertragspartei ein
Rechtsanwalt benötigt, da grundsätzlich Anwaltszwang für Käufer und
Verkäufer besteht, weil die Grundstücke in der Regel den Wert von
2.200 € übersteigen.
Wichtig für deutsche Käufer ist zu wissen, dass die Notare lediglich
den Kauf beurkunden. Sie haben nicht die Pflichten wie ein Notar in
Deutschland, der Hinweise geben muss und Überprüfungen vorzunehmen
hat. Diese Aufgaben müssen durch den eigenen griechischen Anwalt
erfüllt werden. Häufig werden notarielle
Vorverträge geschlossen, die den Vorteil haben, dass der Verkäufer
das Haus oder Grundstück nicht an einen anderen verkauft. Bis zum
Abschluss des endgültigen Kaufvertrags haben beide Seiten Zeit die
benötigten Unterlagen und Bescheinigungen zu beschaffen.
Wichtigste Pflicht für den Käufer ist die Bezahlung der
Grunderwerbssteuer. Der Betrag wird vom zuständigen Finanzamt
festgelegt und orientiert sich an der örtlichen Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlagen wurden in den letzten Jahren deutlich
angehoben, um sie den realen Marktpreisen anzupassen. Es werden 9%
Grunderwerbsteuer bis 11.738 € 9%
fäälig, darüber hinaus 11%. Bei Neubauten werden jetzt 19% Mwst.
fällig sowie durch den Verkäufer 1%.
Mit Abschluss des Vorvertrags wird auch häufig die Maklerprovision
oder ein Teil davon fällig. Weiterhin ist eine Anzahlung von 10% zu
leisten. Treten Komplikationen auf und Sie treten
als Käufer zurück, verfällt die Anzahlung. Sollte der Verkauf nicht
zustande kommen, weil der Verkäufer nicht verkaufen kann bzw. die
Klärung der Rechtstitel erfolglos war, so ist die Anzahlung
vollständig zurück zu zahlen. Dies muss in den Vorvertrag
aufgenommen werden. |
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Bevor es zum Kaufvertrag kommt
wird vom zuständigen Finanzamt eine entsprechende Wertfestlegung
nach der örtlichen Bemessungsgrundlage der Immobilie vorgenommen. An
diesem Betrag, welcher vom Finanzamt festgelegt wird und nicht an
der realen Kaufsumme, orientiert sich der Betrag der
Grunderwerbsteuer welche an das örtliche Finanzamt zu zahlen ist.
Alle anderen Honorare und Gebühren beziehen sich auf den notariellen
Kaufpreis.
Es ist durchaus möglich, wenn nicht
wahrscheinlich, dass sich die Preise in weiten Teilen Griechenlands
wegen der Finanzkrise Ende 2008 deutlich nach unten bewegen werden.
Dies gilt besonders für Korfu, da hier sehr viele Engländer
Grundbesitz erworben haben - auf Euro-Basis - die Zinsen aber
teilweise in Pfund zahlen, was sehr nachteilig ist, seit das Pfund
gegenüber dem Euro stark an Wert eingebüßt hat. Es scheint, dass
seit Herbst 2008 mehr Häuser angeboten werden. Die Preise sind aber
noch zu hoch, da offensichtlich vor allem griechische Makler etwas
eigenartige Vorstellungen haben. Da die Notare in Griechenland keine
Notaranderkonten kennen wird beim endgültigen Vertragsabschluss
lediglich beurkundet, dass der Preis an den Verkäufer bezahlt wurde.
Der Geldtransfer ist also Sache der Vertragsparteien.
Selbstverständlich kann der Käufer einen einem bevollmächtigten
Vertreter ernennen, der ihn beim Finanzamt, den anderen Behörden und
beim Notar vertritt. Die Vollmacht kann bei einem griechischen
Konsulat oder einem in- oder ausländischen Notar beurkundet werden.
Nach dem Kauf muss der Käufer jährlich eine
Steuererklärung mit der E9-Erklärung abgeben, worin der gesamte
Grundbesitz in Griechenland anzugeben ist. Außerdem ist eine
jährliche Kapitalsteuer in Höhe von 0,04% fällig.
Zukünftig wird die Wertsteigerung eines Hauses beim Verkauf für den
Verkäufer steuerpflichtig (ähnlich wie heute auch in Deutschland). |
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